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Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Verkehrsrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Verkehrsrecht

Schon ein Unfall mit einem nur leicht Verletzten kann zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung führen; die Geschwindigkeitsüberschreitung wird mit einem Bußgeldbescheid in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt: Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Strafverfahren

Das Ermittlungsverfahren wird in der Regel zunächst durch die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft geführt. Dabei wird der Beschuldigte von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen und befragt. Sind Sie Beschuldigter, so besteht für Sie keine Verpflichtung, zur Vernehmung zu erscheinen. Sollten Sie freiwillig aussagen wollen, so sollten Sie sich unbedingt vor der Aussage von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Grundsätzlich ist vor jeglicher Akteneinsicht des Rechtsanwalts zu raten, das Ihnen zustehende Schweigerecht in Anspruch zu nehmen.

Sind Sie Zeuge in einem Strafverfahren, haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt, verschwägert, verlobt, verpartnert oder verheiratet sind. Niemand ist verpflichtet, eine Aussage zu machen, die ihn selbst oder Angehörige belastet.

In der Folge eines Ermittlungsverfahrens ist eine Anklageerhebung oder ein Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft möglich. Ohne Rechtsanwalt sollten Sie nicht in den Gerichtssaal gehen.

Ordnungswidrigkeitenverfahren

Das Ermittlungsverfahren wird in der Regel zunächst durch die Polizei geführt. Dabei wird der Beschuldigte von der Polizei zur Sache angehört. Sind Sie Beschuldigter, so besteht für Sie keine Verpflichtung, zur Vernehmung zu erscheinen. Sollten Sie freiwillig aussagen wollen, so sollten Sie sich unbedingt vor der Aussage von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Auch im OWi-Verfahren sollte der Betroffene ohne Rat eines Rechtsanwalts unbedingt sein Schweigerecht in Anspruch nehmen.

Es gelten die gleichen Rechte wie in einem Strafverfahren, wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt, verschwägert, verlobt, verpartnert oder verheiratet sind. Besonders bei Messungen im Straßenverkehr (km/h-, Rotlichtverstoß etc.) müssen technische Fragen der Verwertbarkeit geklärt werden. Hierzu können spezialisierte Sachverständige eingeschaltet werden.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie der Versicherung alle Unterlagen und Informationen Ihres Rechtsanwalts weitergeben, damit die Kosten übernommen werden können. Lassen Sie sich keine Mediation in Ihrer Sache aufdrängen: Die Rechtsschutzversicherung kommt bei Verkehrsstraftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten für die Rechtsanwaltsund Verfahrenskosten auf. Sollte sich später herausstellen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde, so entfällt der Versicherungsschutz aber nachträglich: Die Versicherung kann das gezahlte Geld dann von Ihnen zurückverlangen. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens werden ebenfalls auf Anfrage regelmäßig übernommen.

Wir beraten Sie gerne und umfassend in allen weiteren Fragen des Verkehrsrechts.

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