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Ihr Rechtsanwalt in Rösrath für Familienrecht | Ehe-Scheidung

"Mit der Liebe - oder was man dafür hält - fängt bekanntlich das Desaster an. Denn rationales Denken ist in diesem hormonell bestimmten Stadium des Lebens in der Regel zweitrangig, wenn nicht gar ausgeschaltet. Und so geschehen Dinge, die bei späterer vernünftiger Betrachtung so gar nicht hätten geschehen sollen und die armen Juristen, die dann zu Hilfe gerufen werden, die Hände über dem Kopf zusammenschlagen lassen" Zitat: Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des Familiensenats am Bundesgerichtshof a.D.
Trennung und Scheidung werfen also immer wieder vielfältige Fragen auf: Was passiert mit den Kindern, wie ist der Unterhalt zu regeln, was geschieht mit dem in der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten, was wird mit den Renten im Versorgungsausgleich und vieles mehr. Die Gerichte werden zu fast allen Themen in diesem Bereich angerufen und haben oftmals unterschiedliche Rechtsprechungen, wobei Einzelfallgerechtigkeit schwer zu erzielen ist.
Nicht ohne Grund ordnet das Gesetz in den meisten Familiensachen an, dass Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen müssen. Das Familienrecht stellt sich immer mehr als ein Rechtsgebiet dar, welches nur mit ausreichend Spezialwissen vernünftig bearbeitet werden kann. An dieser Stelle zeigt sich, dass das Spezialwissen eines Fachanwalts für Familienrecht wünschenswert, wenn nicht erforderlich ist.
Während unerfahrene Allgemein-Anwälte Erfahrungen nach dem Prinzip „learning by doing“ sammeln, muss ein Fachanwalt für Familienrecht durch spezielle Lehrgänge und theoretische Fortbildungen seine Kenntnisse erwerben. Jahrelange praktische Erfahrungen sammle ich durch etwa 150 neue Familiensachen pro Jahr. Gehen Sie davon aus, dass ich die wirklich wichtigen Fachzeitschriften mit den neuesten Entscheidungen gelesen habe. An Fortbildungen nehme ich regelmäßig teil und lasse dies durch den Deutschen Anwaltsverein zertifizieren. Streitigkeiten in der Familie haben zudem psychologische Hintergründe und auch Lösungen.
Hierzu:
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Fragebogen zum Versorgungsausgleich
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Fragebogen zur Verfahrenskostenhilfe
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