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Ihr Fachanwalt in Rösrath für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Rösrath Rechtsanwalt Volker Klein


Ein Unfall im Straßenverkehr passiert schneller, als man es sich vorstellen kann.


Wir selbst sehen im Straßenverkehr in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Verkehrsunfälle. Eventuell waren wir auch schon einmal selbst daran beteiligt.

Schwere Unfallschäden entnehmen wir häufiger auch den Medien. Die damit einhergehenden Unannehmlichkeiten sind Fahrzeugschäden, aber immer öfter auch Körperverletzungen. Diese kosten Zeit und Nerven. Auch der Umgang mit dem Unfallgegner und insbesondere seiner Versicherung sind unangenehm und zeitintensiv.

Streit gibt es oft bei Themen wie

• Wer hat den Unfall verursacht?
• In welcher Höhe hat die Versicherung des Unfallgegners zu zahlen?
• Steht mir ein Unfallersatzfahrzeug zu oder mache ich besser den Nutzungsausfall geltend?
• Wie hoch ist bei einer Verletzung das Schmerzensgeld?

Doch dieses sind nur einige der Fragen, die uns alle nach einem Verkehrsunfall beschäftigen.

Die Versicherungen der Unfallverursacher betrachten uns dabei regelmäßig als ihren Gegner.

Um jetzt nicht benachteiligt zu werden ist die Anmeldung, Berechnung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche Anwaltssache.

Die Versicherungen lehnen häufig ihre Schadensersatzverpflichtung mit immer wiederkehrenden alten Argumenten ab, die oftmals schon längst gerichtlich anders entschieden worden sind. Sie haben aber auch immer mal wieder neue Argumente „auf Lager".

Nur der Fachanwalt für Verkehrsrecht - bedingt durch Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen und regelmäßigen Fortbildungen - ist in der Lage auf Augenhöhe mit diesen Versicherungen umzugehen.

Vertrauen sie deshalb auf meine Erfahrung aus wöchentlich 2-3 Unfallregulierungen, das sind immerhin mehr als 100 pro Jahr.


Verkehrsordnungswidrigkeiten

Beim Thema Verkehrsordnungswidrigkeiten sind vornehmlich Geschwindigkeitsmessungen zu nennen. Man soll es nicht glauben, wie viele dieser Geschwindigkeitsmessungen jedoch fehlerhaft sind. Diese werden bei uns von darauf spezialisierten Sachverständigen überprüft. Die Kosten für ein derartiges Sachverständigengutachten trägt Ihre Rechtsschutzversicherung.

Selbst heute - im digitalen Zeitalter - sieht man immer wieder Fotos mit dieser Qualität:

schlechtes Foto

Der Fahrer des Fahrzeugs ist nicht erkennbar! Die Bußgeldbehörde verschickt aber dennoch den Bußgeldbescheid. Hier geht es nicht nur um Geldbuße, sondern in den meisten Fällen auch um Punkte und Fahrverbote.

Schnell sind 8 Punkte erreicht und damit wird Ihnen der Führerschein entzogen!

Hier ein paar Ausschnitte aus den Sachverständigengutachten:

Gutachtenbild #1
Gutachtenbild #2
Gutachtenbild #3

Die Erfahrung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist bei der Auswertung der Gutachten unbedingt erforderlich!


Verkehrsstrafrecht

Die häufigsten Verkehrsstraftaten sind die Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Die Verteidigung ist hier sehr individuell und verlangt großes Geschick. Allgemeine Hinweise lassen sich für derartige Straftaten nicht geben. Diese wären allerorts bestens bekannt und würden nicht zum Erfolg bei Gericht führen.

Beinahe ebenso häufig wird einem Fahrzeugführer das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Fahrerflucht vorgeworfen. Bei derartigen Straftaten gilt es dann nachzuweisen, dass die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen entweder nicht zueinander passen oder aber der Fahrer die Kollision nicht bemerkt hat. Auch das verlangt eine sehr individuelle Verteidigung und großes Geschick.

Insoweit empfiehlt es sich so schnell wie möglich den Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

 
 

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