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Hat der Vermieter ohne Weiteres ein Recht zur Besichtigung der Wohnung?

Vermieter Wohnung Besichtigung Rösrath Rechtsanwalt Volker Klein

Viele Vermieter sind der Ansicht, sie könnten ohne Anlass beim Mieter der Wohnung kontrollieren „ob noch alles in Ordnung ist“. In vielen alten Mietverträgen findet man dazu die Klausel, dass der Vermieter alle Jahre wieder ein Besichtigungsrecht habe um den Zustand der Wohnung zu prüfen.

Ein derartiges Recht des Vermieters hat der BGH nicht anerkannt (BGH NJW 2014, 2566). Er hat aber anerkannt, dass eine Besichtigung der Wohnung in Betracht kommt, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.

Wenn der Vermieter die Wohnung veräußern möchte darf er den Zutritt verlangen um sich ein Bild vom Zustand der Wohnung zu machen. Der Vermieter darf einen Makler und auch einen Interessenten mitbringen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung neu vermietet werden soll.

Dem Vermieter steht ein Recht auf Besichtigung zu, wenn Mängel vorhanden sind oder der Mieter solche Mängel behauptet. Dann darf auch ein Handwerker mitkommen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung modernisiert werden soll. Der Vermieter darf die Wohnung besichtigen, wenn die Durchführung von Schönheitsreparaturen ansteht. Um den Verbrauch der Heizung festzustellen oder um den Stromzähler abzulesen darf der Vermieter ebenfalls in die Wohnung. Schließlich darf der Vermieter in die Wohnung bei einer Gefahrenlage, etwa einem Rohrbruch.

Wenn der Vermieter also rein darf, muss er sein Kommen vorher ankündigen. Mehrere Terminvorschläge muss der Vermieter nicht machen, er muss aber entgegenstehende Interessen des Mieters berücksichtigen. Wenn der Vermieter andere Personen mitbringt, muss er dies ankündigen.

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