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Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verkehrsunfallflucht (Sachschaden)

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verkehrsunfallflucht (Sachschaden)

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt begibt sich in die Gefahr, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird. Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Führerschein komplett neu „gemacht werden muss“. Der Führerschein soll bei einem Sachschaden jedoch gemäß § 69 StGB nur dann entzogen werden, wenn es sich um einen bedeutenden Schaden handelt. Derzeit geht man von einer sich Grenze bei ca. 1500 € aus. Relevant sind Reparaturkosten und merkantiler Minderwert.

Abschleppkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten etc. werden zur Berechnung des bedeutenden Schadens nicht hinzugerechnet.

Die Mandantin hatte versuchte an einer Gastankstelle zu tanken. Es handelte sich um eine Tankstelle, an der abends kein Tankwart war. Es sollte über eine Karte gezahlt werden. Diese Karte funktionierte jedoch an dem Abend nicht. Die Mandantin probierte eine 2. Karte aus, die ebenfalls nicht funktionierte und wollte dann wegfahren. Hierbei vergaß sie jedoch den Tankschlauch, der sich schon am Fahrzeug angekoppelt befand. Sie fuhr los und der Tankschlauch riß an der Zapfsäule ab. Anlagen zur Betankung von Gasfahrzeugen haben eine Sicherheits-Abreißkupplung. Diese Abreißkupplung kostet ca. 400 € netto wenn sie beschädigt wird. Wenn sie unbeschädigt bleibt werden beide Schlauchenden lediglich zusammengesteckt und die Gasanlage funktioniert wieder. Der Hersteller der Abreißkupplungen sagt dazu im Internet, dass Schlauchabrisse relativ häufig seien und kommen ca. einmal wöchentlich vor.

Der Tankstellenbetreiber legte jedoch dem Gericht eine Reparaturrechnung i.H.v. 6. ich 785,98 € vor.

Im Termin konnten wir darauf abstellen, dass sich meine Mandantin hinsichtlich dieser Schadenshöhe keine Vorstellungen gemacht hatte. Sie war der Auffassung, dass die Abreißkupplungen lediglich zusammengesteckt werden müsse und danach alles wieder funktioniert. Sie selbst hatte es versucht, war aber gescheitert. Sie hatte noch versucht den Tankstellenbetreiber über eine Telefonnummer zu erreichen, dort hat sich aber niemand gemeldet. Außerdem war sich die Mandantin bewusst, dass die Tankstelle durch eine Kamera überwacht war und hat sich gedacht, dass ja ohnehin ihr Fahrzeugkennzeichen dadurch bekannt sei. Im Termin vor dem Amtsgericht hat sie dann noch eingeräumt, dass sie einen großen Fehler gemacht habe, weil sie die Polizei nicht angerufen habe.

Das Gericht glaubte ihr und stellte das Verfahren gegen eine Geldbuße i.H.v. 500 € ein. Die Mandantin muss also den Führerschein nicht noch einmal neu machen. Derartige Verfahren stellen hohe Anforderungen an den Strafverteidiger, weil er das Gericht davon überzeugen muss, dass die die Mandantin tatsächlich keinerlei Vorstellungen hatte hinsichtlich der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens. Dieses Strafverfahren wurde also erfolgreich abgeschlossen.

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