Fachanwalt

Fachanwalt zu sein bedeutet, dass man auf dem genannten Rechtsgebiet besondere Erfahrungen hat und insbesondere auch nachgewiesen hat.

Jeder Rechtsanwalt absolviert im Studium und in der anschließenden Referendarzeit eine allgemeine Ausbildung, mit der er anschließend als Rechtsanwalt tätig sein kann. Gerichte entscheiden jedoch täglich zu den vielfältigsten Spezialfragen. Hier den Überblick zu behalten ist Aufgabe des Fachanwalts, der zunächst einmal in speziellen Lehrgängen seine Qualifikation erwerben muss und diese dann auch in Klausuren nachweisen muss.

Ohne diese Voraussetzungen gibt es keine Zulassung zum Fachanwalt.

Anschließend muss der geprüfte Anwalt seine praktische Erfahrung in dem Rechtsgebiet der Rechtsanwaltskammer durch dort vorzulegende Akten nachweisen.

Es ist also nicht so einfach den Titel eines Fachanwalts zu erlangen. Wenn man diesen Titel einmal hat, müssen jährliche Fortbildungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Damit wird ein Qualitätsstandard erreicht, auf den Sie sich verlassen können.

 
 

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