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Ihr Rechtsanwalt in Rösrath für Familienrecht | Sorgerecht und Umgang

Manchmal hat man den Eindruck, wenn es nichts mehr zu streiten gibt, dann geht es um die Kinder. Dabei unterstreicht Art 6 des Grundgesetzes das Recht der Eltern ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und weist ihnen aber zugleich die Pflicht zu, Sorge für ihre Kinder zu tragen. Elterliche Verantwortung heißt danach, Kindern einerseits als wichtigste Bezugsperson Sicherheit und Geborgenheit zu geben, sie zu beschützen und anzuleiten, andererseits sie zu befähigen, sich zu eigenständigen Persönlichkeiten zu entwickeln, die ihre Talente entfalten und sich ihren Platz in der Gesellschaft erobern zu können. Diese Vorgaben gemeinsam als Eltern zu erreichen ist sehr schwierig und verlangt gemeinsamen vollen Einsatz. Von getrennt lebenden Eltern wird die gegenseitige Rücksichtnahme erwartet, auch auf die Interessen und Ansichten des Partners/der Partnerin, die schließlich auch Elternteil sind.
Die Ansichten gehen gerade bei getrennt lebenden Paaren manchmal weit auseinander, anderen gelingt es augenscheinlich recht gut sich mit dem anderen Elternteil abzustimmen. Das gemeinsame Ziel muss dabei das Kindeswohl sein. Das Kind hat ein Recht darauf, dass beide Elternteile ihrer Verantwortung ihm gegenüber nachkommen.
Es geht also nicht darum, wer wen wann und aus welchem Anlass verletzt hat und den Bruch der Beziehung zu verantworten hat. Es geht nicht darum, dass mein Kind nicht mehr mit dem Papa/der Mama jedes 2. Wochenende verbringen soll. Argumente gegen den anderen Elternteil gibt es viele.
Verantwortung als Eltern heißt gemeinsam das Kind zu einer Persönlichkeit zu entwickeln. Das Kindeswohl muss dabei im Vordergrund stehen.
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