Rückschlüsse aus dem Schadensbild am Fahrzeug lassen erkennen, ob auf den Kindersitz erhebliche Kräfte bei dem Verkehrsunfall eingewirkt haben. Dann kann der Geschädigte einen neuen Kindersitz verlangen und den aktuellen Neupreis abrechnen. Der Kauf eines gebrauchten Kindersitzes ist nicht zumutbar, denn es besteht die Gefahr einen bereits vorgeschädigten zu bekommen (Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck 3 C 700/19).
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