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Die Pflichten von Fahrer und Fahrgästen in Bus und Bahn

Die Pflichten von Fahrer und Fahrgästen in Bus und Bahn

Sowohl den Fahrer als auch den Fahrgast treffen in Bus und Bahn während der Fahrt unterschiedliche Pflichten. So darf der Fahrer darauf vertrauen, dass der Fahrgast sich selbstständig einen festen Halt verschafft. Er muss sich nur ausnahmsweise vergewissern, ob dies geschehen ist, nämlich dann, wenn er erkennen kann, dass der Fahrgast aufgrund einer schweren Behinderung hierzu nicht in der Lage ist. Nur dann, wenn er einen gehbehinderten Fahrgast oder einen blinden Fahrgast erkennt, muss er warten, bis dass dieser Fahrgast Platz genommen hat.

„Fester Halt“ bedeutet für den Fahrgast nicht nur ein Festhalten sondern auch einen stabilen Stand. Der Fahrgast muss sich auf einen Ruck beim Anfahren regelmäßig einstellen. Gleichzeitig muss der Fahrgast auch mit einem scharfen Bremsen von Bus und Bahn jederzeit rechnen. Ein Sturz des Fahrgastes während der Fahrt ist nach dem 1. Anschein also darauf zurückzuführen, dass der Fahrgast seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Hat der Fahrgast einen Sitzplatz gefunden, darf er nicht aufstehen um etwa eine Fahrkarte zu entwerten. Das kann er auch an der nächsten Haltestelle tun. Es besteht auch keine Notwendigkeit für den Fahrgast vor Erreichen der Haltestelle den Sitzplatz zu verlassen. Es reicht aus, wenn der Fahrgast den Haltewunschtaster gedrückt hatte.

Muss der Fahrer eines Busses jedoch eine Notbremsung vornehmen, weil er den Sicherheitsabstand zu dem vor ihm fahrenden Lkw nicht eingehalten hat, kann es zu einer Haftungsverteilung von 50% kommen. Im Einzelfall kann es zu anderen Haftungsverteilung kommen. Der Nachweis ist allerdings sehr schwer zu führen.

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