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Sekundenschlaf ist ein häufiger Grund für schwere Verkehrsunfälle. Ein Kraftfahrer, der mit Tempo 100 unterwegs ist, legt in 1 Sekunde ca. 28 m schlafend zurück. Deshalb wird gegen diesen Kraftfahrer regelmäßig ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1b StGB eingeleitet. Das führt dann regelmäßig zur Beschlagnahme des Führerscheins am Unfallort und anschließend zum Führerscheinentzug mit der Folge, dass der gesamte Führerschein mit Führerscheinprüfung nochmals neu gemacht werden muss.
Dabei kann man sich nicht damit verteidigen, man habe den Sekundenschlaf nicht bemerkt. Wissenschaftlich ist erwiesen, dass Warnzeichen immer vorher für den Kraftfahrer erkennbar sind: Probleme die Spur zu halten, brennende Augen, häufiges Gähnen, schlechte Konzentration und und und …
Die Behauptung, man sei in Sekundenschlaf gefallen, stellt deshalb immer ein echtes Problem dar.
In dieser Strafsache habe ich als Verteidiger meinem Mandanten helfen können.

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