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Eltern haften für ihre Kinder: so einfach ist das nicht!

Eltern haften für ihre Kinder: so einfach ist das nicht!
Eltern haften nur dann, wenn sie gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen haben. Kinder müssen aber nicht lückenlos überwacht werden.
Kinder sollen zu einem selbständigen und verantwortungsbewussten Verhalten hingeführt werden. Ein solches Verhalten kann aber nicht unter ständiger Kontrolle erlernt werden. „Bei Kindern in der Altersgruppe zwischen 6 – 10 Jahren, die in der Regel den Schulweg bereits alleine zurücklegen, muss es im Allgemeinen genügen, dass die Eltern sich über das Tun und Treiben in groben Zügen einen Überblick verschaffen, sofern nicht ein konkreter Anlass zu besonderer Aufsicht besteht. Andernfalls würde jede vernünftige Entwicklung des Kindes, insbesondere der Lernprozess im Umgang mit Gefahren, gehemmt werden.“ (Landgericht Osnabrück v. 28.02.2019)
Eine eventuelle Haftung der Eltern muss also in jedem Einzelfall geprüft werden.
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