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Anruf der gegnerischen Versicherung

Wenn Sie einen Verkehrsunfall haben gilt ausnahmslos immer folgende Regel:
Lassen Sie sich nicht einfangen durch einen Anruf der Versicherung des Unfallgegners. Ihnen wird bei einem derartigen Anruf schnelle und problemlose Bearbeitung des Unfalls versprochen. Ihre Schadensersatzansprüche würden problemlos reguliert. Ein Gutachter von der Versicherung ist bereits morgen bei Ihnen zu Hause und besichtigt Ihr Fahrzeug.
Diese Gutachter sind im Regelfall Mitarbeiter der Versicherung, die kein anderes Ziel verfolgen als Ihren Schaden so gering wie möglich „zu rechnen“. Beispielsweise wird der Restwert Ihres Fahrzeugs viel zu hoch angesetzt, um die günstigere Totalschadenabrechnung durchführen zu können. Schadenspositionen, zu denen die Gerichte längst entschieden haben werden einfach weggelassen.
Selbst wenn die Versicherung externe Gutachter beauftragt, müssen diese entsprechend den Anweisungen der Versicherung das Gutachten formulieren.
Eine echte Chance den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv begutachten zu lassen und diesen Schaden auch ersetzt zu bekommen haben Sie nur gemeinsam mit einem selbst ausgewählten und beauftragten Gutachter und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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