Handels- und Gesellschaftsrecht Rösrath

Die Geschäftsbeziehungen von Unternehmen untereinander wie auch zu ihren Kunden, privat oder gewerblich, sind eingebunden in eine Vielzahl handelsrechtlicher Vorschriften.

Das betrifft den Umgang mit Lieferanten und Spediteuren, mit den eigenen Handelsvertretern, die Kontrolle eigener und zugelieferter Produkte. Zudem in besonderer Regelungsdichte bilanzrechtliche Vorschriften.

Dem Kaufmann wird in seinem Bereich mehr Rechtskenntnis abverlangt, als dem privaten Verbraucher, deshalb sollte im kaufmännischen Bereich der Beratungsbedarf besonders ernst genommen werden.

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den verschiedenen Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit im Unternehmen. Besonderer Beliebtheit erfreut sich nach wie vor die GmbH, in deren Rechtsform sich die Mehrzahl von Unternehmungen gleich welcher Größenordnung befindet.

Bereits die Firmengründung in Form einer Gesellschaft, etwa GmbH, bedarf sorgfältiger Überlegung und kompetenter Ausgestaltung der grundlegenden Verträge. Das Gesellschaftsrecht bietet dem aktiven Unternehmer vielfältige Chancen zur erfolgreichen Betätigung im Markt. Über mögliche Haftungsrisiken muss er freilich auch informiert sein, die bedauerlich hohe Anzahl von Insolvenzen belegt, dass in diesem Bereich die Beratung versäumt worden ist.

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