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Die Gerichte werden zu fast allen Themen in diesem Bereich angerufen und haben oftmals eine vielfältige Rechtsprechung, wobei Einzelfallgerechtigkeit schwer zu erzielen ist. Nicht ohne Grund ordnet das Gesetz in Familiensachen an, dass Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen müssen.
An dieser Stelle zeigt sich, dass das Spezialwissen eines Fachanwalts für Familienrecht wünschenswert, wenn nicht gar erforderlich ist. In der „normalen“ anwaltlichen Ausbildung kommt das Familienrecht nämlich zu kurz oder wird in vielen Fällen überhaupt nicht behandelt. Das führt dazu, dass der auf diesem Rechtsgebiet unerfahrene Anwalt seine Mandate nach dem Prinzip „learning by doing“ bearbeiten muss.
Dem steht die Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht gegenüber. Nicht nur, dass ein spezieller Lehrgang absolviert werden muss, es müssen auch Klausuren geschrieben und bestanden werden. Viel wichtiger erscheint mir allerdings auch der Nachweis, dass mehr als
150 Akten zum Familienrecht bearbeitet wurden. Damit wird nicht nur das theoretische sondern
auch das praktische Fachwissen nachgewiesen.
Nachdem ich die Zulassung zum Fachanwalt für Familienrecht erlangt hatte, bearbeite ich im Jahr etwa 100 Familiensachen, so dass Sie sich insoweit auf meine praktische Erfahrung verlassen können. Unabhängig davon wird der Nachweis der theoretischen Fortbildung durch den Besuch von Seminaren von der Rechtsanwaltskammer verlangt.
weiterführende Literatur (zum Thema Trennung und Scheidung von Dipl. Psychologe Heiner Krabbe)
Fragebogen zum Versorgungsausgleich Fragebogen für Verfahrenskostenhilfe |