Erbrecht Rösrath

Schon der Volksmund weiß, immer dort wo es etwas
zu erben gibt, ist Streit vorprogrammiert. Dabei hält das Gesetz Regelungen parat, die in vielen Fällen als Richtschnur genommen werden können.

Oftmals sind aber die gesetzlichen Regelungen unklar, oftmals mag sich der „liebe Verwandte“ mit der gesetzlichen Regelung nicht einverstanden erklären.

Die anwaltliche Tätigkeit sollte also bereits im Vorfeld beginnen, nämlich schon bei der Abfassung eines Testaments. Wenn ein solches bei Eintritt des Erbfalls nicht vorhanden war, sollte der anwaltliche Rat eingeholt werden, bevor die Atmosphäre durch Streit vergiftet ist. Wenn die Sache erst einmal zum Gericht geht, ist sowieso der erfahrene Anwalt gefragt.

Meine Tätigkeit im Bereich des Erbrechts umfasste in den letzten Jahren nicht nur den beratenden bzw. vorgerichtlichen Bereich. Viele Streitigkeiten gerichtlicher Art konnten durch meine Tätigkeit zu einem vernünftigen Ergebnis gebracht werden.

Soweit es sich nämlich nicht lohnt zu streiten, erlaube ich es mir meinen Mandanten von unnötigen Klagen abzuraten. Schließlich habe ich in den letzten Jahren einige Testamentsvollstreckungen durchgeführt und gerade dabei hat sich gezeigt, mit welchem Fingerspitzengefühl in Erbsachen zu arbeiten ist.

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