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Neuigkeiten im Verkehrsrecht 2016

Neuigkeiten im Verkehrsrecht 2016

Zu jedem kalendarischen Jahreswechsel treten Gesetzesänderungen im Verkehrsrecht in Kraft. Dabei werden in den Überarbeitungen und die geänderten Vorschriften überholte oder alte Regelungen abgeändert oder aufgehoben. Dazu kommen neue Gesetze, die ungeregelte Sachverhalte aufnehmen. Das Verkehrsrecht betrifft sowohl Fahrzeuge als auch Verkehrsteilnehmer und Eigentümer, Besitzer beziehungsweise Betreiber von Fortbewegungsmitteln. Die Anpassungen oder neuen Verordnungen betreffen den fließenden und ruhenden Verkehr.

Fahrzeugbetrieb

Wer 2016 ein Auto auf deutschen Verkehrswegen betreibt, darf keinen Klappenauspuff mehr betreiben. Auf Autobahnen wurde die Mindestgeschwindigkeit auf der linken Überholspur von achtzig auf hundert Stundenkilometer angehoben. Rückwärtsfahren ist nur noch bei nicht vorhandener Wende- oder Weiterfahrgelegenheit erlaubt. Im aktualisierten Verkehrsrecht 2016 gelten drei wichtige Änderungen für Motorräder. Ab 125 Kubikzentimeter Hubraum müssen ABS-Bremsen eingebaut sein. Die Betriebslautstärke darf 78 Dezibel nicht überschreiten und alle Fahrzeuge müssen die Euro-4-Norm erfüllen.

Fahrzeugzulassung

Das angepasste Verkehrsrecht halbiert die Zeit der Steuerbefreiung für Elektroautos ab 2016 von zehn auf fünf Jahre. Alle Neuanmeldungen müssen im obligatorischen Fahrzeugsicherheitstest Euro-NCAP auch Fußgängererkennung nachweisen. Der Anmeldekomfort wird durch die Erlaubnis von Online-Wiederzulassungen erhöht. Die roten Sonderkennzeichen dürfen auch vor der Erstzulassung für Kurzfahrten wie zur Tankstelle benutzt werden. Die Autoversicherer ändern 2016 die Regional- und Typklassen.

Radfahrer und Fußgänger

Aus den Regeln für Fußgänger hat das Verkehrsrecht zwei bisherige Vorschriften ersatzlos gestrichen. Fußgänger dürfen unbeschränkt Kolonnen bilden, sofern keine Verkehrsbehinderung entsteht und sperrige, spitze oder kantige Gegenstände transportieren. Radfahrer dürfen beim Halt auch beide Pedalen loslassen. Auf Radwegen sind seit 2016 mehrspurige Fahrzeuge wie Kinderanhänger oder Liegeräder zugelassen.

Allgemeine Vorschriften

Der verpflichtende Erste-Hilfe-Kurs wird ab 2016 um zwei Unterrichtseinheiten verlängert. Im Laufe des Jahres umgesetzt werden sollen Präzisierungen zum Sonntagsfahrverbot für gewerbliche Fahrten und die Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen. Ebenfalls geplant ist die Befreiung für Carsharing-Autos von Parkgebühren im öffentlichen Raum.

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